Gemäß § 19 Absatz 2 VOL/A - Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen) informiert der Auftraggeber nach
- Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und
- Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb
- für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag
- ab einem Auftragswert von 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer.
Informationen hierzu entnehmen Sie bitten nachfolgenden Downloads!